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Tansania vs Biwater

Ohne die Details zu kennen, mutet das Urteil des internationalen Schiedgerichtshofs ICSID zum Fall Tansania gegen Biwater komisch an. Der Gerichtshof hat bestätigt, dass Tansania in mehreren Fällen Verträge mit Biwater gebrochen hat, aber konnte in diesem Umstand keine Anrecht auf Schadensersatz erkennen.

Sicherlich macht die Weltbank an manchen Stellen eine Ideologie draus, aber dass private Firmen effizienter arbeiten als Staatsbetriebe, ist hoffentlich unumstritten. Von daher kann ich den Kollegen vom Erlassjahr-Blog nicht ganz folgen, die das Urteil als ein Argument gegen Privatisierungen feiern. (Allerdings teile ich die Meinung, dass Privatisierung und andere Wirtschaftspolitik nicht mit Finanzzusagen verknüpft werden sollten, das bringt nichts.)

Auch andere Beispiele zeigen, dass es im Versorgungs- und Entsorgungsbereich in vielen Ländern am nötigen know-how fehlt (vor allem in Sachen Regulierung). Gleichzeitig torpedieren lokale Öffentlichkeit, der es an Verständnis für die Zusammenhänge fehlt, und vor allem torpedieren Verlierer des Privatisierungsprozesses (altes Management, Regierungsbürokratie) den Neuankömmling.

Ein klasse Beispiel hierfür ist die gescheiterte Privatisierung der Müllentsorgung in Kairo, wo die informellen Müllsammler und die Stadtverwaltung, die beide das Geschäft lieber selber weiter machen wollten (aber eben nur selektiv, während sich niemand um die wenig lukrativen Stadtteile der Armen und schwierigen Industriemüll gekümmert hat), einigen ausländischen Unternehmen das Leben zur Hölle gemacht haben.

Ausländische Investitionen, ohne die kein Land kann, erfolgen eben zunächst vielfach über Privatisierungen. Die sind aber per se politisch, und daher lassen Einzelfälle kaum Rückschlüsse auf ihren Sinn an sich zu.

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